Grünkohl Gewinnspiel Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter
 Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Oldenburg Tourismus & Marketing GmbH (OTM), Lange Straße 3, 26122 Oldenburg. Alle Fragen, Kommentare und Beschwerden zu dem Gewinnspiel sind an diese Adresse zu richten. Die bereitgestellten Daten werden lediglich für die Kontaktierung des Gewinners und die Verwaltung des Gewinns verwendet.

2. Dauer des Gewinnspiels
Die Bewerbung für das Gewinnspiel (die Grünkohl-Challenge) startet am 28.9.2022 und ist bis zum 10.10.2022 möglich. Die Auslosung des eigentlichen Gewinns erfolgt am 6.11.2022 im Rahmen der Veranstaltung Hallo Grünkohl auf dem Oldenburger Rathausmarkt. Der Gewinn wird im Gewinnspiel-Text eindeutig kommuniziert.

3. Teilnehmende
Für die Teilnahme bewerben können sich amtierende Kohlkönigspaare (2 Personen, m/w/d). Die Teilnahme darf nur im eigenen Namen durch volljährige Personen erfolgen. Die Teilnehmenden müssen am 6.11.2022 im Rahmen der Veranstaltung Hallo Grünkohl auf dem Oldenburger Rathausmarkt zwischen 13-16 Uhr vor Ort verfügbar sein.

Mitarbeitende der OTM und des Ratskeller Oldenburgs sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Nicht teilnahmeberechtigte Personen können keinen Gewinnanspruch erhalten, auch für den Fall ihrer Auslobung.

4. Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt (wie in den jeweiligen Gewinnspieltexten ausgewiesen) zunächst durch das fristgerechte Einsenden des Bewerbungsformulars zur Grünkohl-Challenge per Mail, Post oder persönlicher Abgabe in der Oldenburg-Info im Lappan bis zum 10.10.2022. Aus allen Einsendungen werden drei Paare ausgelost, die am 6.11.2022 bei der Veranstaltung Hallo Grünkohl vor Publikum in drei Spielen gegeneinander antreten. Die ausgelosten Paare werden per Mail bis zum 17.10.2022 über ihre Teilnahme informiert. Das Paar, das am Tag der Veranstaltung aus allen drei Spielen die meisten Punkte sammelt, gewinnt. Bei Gleichstand entscheidet ein Grünkohlquiz über den Sieg. Die Bewerbung beinhaltet das Einverständnis der Kontaktaufnahme über die im Formular angegebene Mailadresse im Falle einer Auslosung. Teilnehmende am Gewinnspiel können bei Verdacht auf Manipulation oder bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung ausgeschlossen werden.

5. Gewinne
Der erste Platz erhält ein klassisches Grünkohlessen für bis zu 20 Personen im Ratskeller Oldenburg inklusive Getränkepauschale für 4 Stunden (ausgenommen Spirituosen). Der Gewinn kann entweder am 21.01.2023 oder am 04.02.2023 eingelöst werden. Das gewinnende Kohlkönigspaar gibt der OTM in der Woche nach der Veranstaltung Hallo Grünkohl Bescheid, welches Datum gewählt wird. Der zweite und dritte Platz erhält einen Sachpreis für die Teilnahme. 

Der Gewinn wird jeweils in der Kommunikation eindeutig definiert. Sachgewinne werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden. Zusätzliche Kosten im Zuge der Gewinneinlösung werden nicht erstattet. Hierzu zählen insbesondere Fahrt-, Reise- und über den Gewinn hinausgehende Verpflegungskosten. Die Teilnehmenden erklären, diese selbst zu tragen. An der Verlosung der zur Teilnahme an der Grünkohl-Challenge nimmt teil, wer die kommunizierten Gewinnspiel-Bedingungen erfüllt. Die Gewinner werden nach Ende des Bewerbungszeitraums nach dem Zufallsprinzip im Losverfahren ermittelt und per Mail benachrichtigt. Hierbei haftet die OTM nicht für leicht fahrlässiges Verhalten. Die ausgelosten Teilnehmenden müssen sich binnen fünf Werktagen auf die an sie gesendete Mail mit der Benachrichtigung zurückmelden und ihre Teilnahme bestätigen, ansonsten behält die OTM sich vor, die Teilnahme neu zu verlosen.

6. Datenschutz
 Es gelten die Datenschutzrichtlinien der Oldenburg Tourismus & Marketing GmbH, siehe https://www.oldenburg-tourismus.de/datenschutz. Teilnehmende können jederzeit der Nutzung ihrer Daten widersprechen.

7. Schlussbestimmungen
 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen und anwendbar. Der Rechtsweg hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels, Gewinnentscheidung und Gewährung des Gewinns ist ausgeschlossen.