I. Geltungsbereich
Wir führen Ihre Bestellung nach den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB aus. Die AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen Ihnen auf unserer Internetseite www.kohltourhauptstadt.de unter "AGB" zur Verfügung. Überdies senden wir Ihnen unsere AGB mit der Auftragsbestätigung zu. Im Zweifel gelten unsere im Internet veröffentlichten AGB. Änderungen und Ergänzungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsbestandteil.
II. Vertragsschluss / Rücktritt
1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihre Bestellung durch unsere Auftragsbestätigung annehmen; die Auftragsbestätigung versenden wir per E-Mail. Wenn Sie uns bei Ihrer Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben haben, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zustande.
2. Wir behalten uns vor, auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.
III. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Oldenburg Tourismus und Marketing GmbH (OTM GmbH)
Schlossplatz 16
D – 26122 Oldenburg
Telefon +49 (0) 4 41/ 361 613 66
Fax +49 (0) 4 41/ 361 613 55
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinaus geht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
IV. Lieferung, Versandkosten, Zölle und Rücksendekosten
1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, falls ein Teil der bestellten Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Zusätzliche Versandkosten tragen in jedem Fall wir.
2. Innerhalb Deutschlands liefern wir grundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung. Sollten wir die bestellte Ware – etwa aufgrund großer Nachfrage – nicht auf Lager haben, werden wir Sie über eine hierdurch bedingte Verzögerung umgehend unterrichten. Versand in andere Länder ist nicht möglich.
3. Die Versandkosten betragen für die Zustellung innerhalb Deutschlands pauschal 4,10 EUR.
4. Sie haben im Falle der Ausübung Ihres Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
V. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen akzeptieren wir entweder per Lieferung per Vorkasse oder per Lastschriftverfahren. Wenn Ihr Wohnsitz außerhalb Deutschlands liegt, ist die Zahlung ausschließlich per Vorkasse möglich.
2. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn Ihre Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
VI. Eigentumsvorbehalt Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
VII. Mängelansprüche (Gewährleistung)
1. Sollte die von uns gelieferte Ware mangelhaft sein, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Ihrer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen (Nacherfüllung). Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, können Sie den Kaufpreis mindern oder – bei einem erheblichen Mangel – vom Vertrag zurücktreten.
2. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und auch nicht für sonstige Vermögensschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
b) bei Personenschäden,
c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben,
d) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. VIII. Datenschutz Sie stimmen der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der uns durch Ihre Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung Ihrer Bestellung zu.
IX. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Oldenburg. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Oldenburg Tourismus und Marketing GmbH, Markt 22, D – 26122 Oldenburg
info@oldenburg-tourist.de, Tel: +49 (0) 4 41/ 361 613 66, Fax: +49 (0) 4 41/ 361 613 50
Sehr geehrter Reisegast,
die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651a Abs. 1 BGB). Sie werden Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und der OTM im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a – m BGB zustande kommenden Reisevertrages.
Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.
§ 1 Abschluss des Reisevertrages
1. Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die OTM übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar.
2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die OTM dem Gast, im Regelfall schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Termin und bietet dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung im Angebot verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail oder auch der mündlichen Annahmeerklärung des Gastes bei der OTM zustande. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei der OTM ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen.
Die OTM übermittelt dem Gast unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung mit Angaben der Preise und Leistungen und, soweit die OTM der Pflicht zur Kundengeldabsicherung unterliegt, dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Annahmeerklärung bei der OTM weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn eingeht.
3. Weicht die Annahmeerklärung des Gastes vom Buchungsangebot der OTM ab, so ist ein rechtsverbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt eine neues Angebot des Gastes vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn die OTM dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist schriftlich oder in Textform durch eine die Änderungen ausdrücklich bestätigende Buchungsbestätigung annimmt. Geht die abweichende Annahmeerklärung des Gastes bei der OTM weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ein, kann die Buchungsbestätigung der OTM auch mündlich oder telefonisch erfolgen.
4. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
5. Die der OTM zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Gast ist verpflichtet, die für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Für individuelle Reisen und Pauschalarrangements wird eine Angebotsgebühr von 25 EURO fällig, die mit Zusendung des Angebotes zu zahlen ist. Bei verbindlicher Buchung wird die Angebotsgebühr mit dem Reisepreis verrechnet.
2. Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung einer Bestätigung und eines Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig, welche 10 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung zu leisten ist. Ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB wird nicht ausgehändigt, wenn
a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt,
b) die Reiseleistungen keine Beförderung von und zum Reiseort beinhalten und nach den mit dem Gast getroffenen Zahlungsvereinbarungen der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende zahlungsfällig wird.
3. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der restliche Preis wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in § 7 2. genannten Gründen abgesagt werden kann. Klarstellend wird festgehalten, dass dies nur insoweit gilt, als ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB übergeben wurde.
4. Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöhen sich die Beförderungskosten nach Vertragsschluss, so kann der vereinbarte Preis in dem Verhältnis geändert werden, wie sich die Erhöhung pro Person auf den vereinbarten Reisepreis auswirkt. Über die Änderung des Reisepreises wird die OTM den Gast unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist jedoch nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich.
Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm der OTM zu verlangen, wenn sie in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Gast hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Erklärung der OTM über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.
5. Ist bis zum Reiseantritt der fällige Reisepreis nicht vollständig bezahlt, wird nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung des Restpreises der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Entschädigung wie bei Rücktritt des Reisenden fällig, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein erheblicher Reisemangel vorlag.
§ 3 Leistungen
1. Die Leistungsverpflichtung der OTM ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt / dem Angebot der OTM sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt / im Gastgeberverzeichnis und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.
2. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Beförderungsunternehmen für Schiff, Bus und Fahrbetrieben etc.) sind von der OTM nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der OTM, deren Angebot und Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von OTM herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der OTM gemacht wurden.
§ 4 Leistungsänderungen
1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2. Die OTM ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm der OTM zu verlangen, wenn sie in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Gast hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Erklärung der OTM über die Leistungsänderung bzw. –abweichung geltend zu machen.
§ 5 Rücktritt durch den Gast, Umbuchung, Anreise nach 18 Uhr
1. Der Gast kann vor Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der OTM.
2. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die OTM Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3. Die OTM kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels/Pensionen etc. und bei sonstigen Pauschalangeboten:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20 Prozent
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 Prozent
bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 60 Prozent
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 70 Prozent
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn, am Anreisetag und bei Nichtanreise 80 Prozent
4. Sollten Sie nach 18 Uhr anreisen, so benachrichtigen Sie bitte das Hotel rechtzeitig. Ansonsten können die Zimmer anderweitig vergeben werden – es denn Sie haben den Reisepreis bereits vollständig fristgerecht bezahlt (§2 Preise und Leistungsbedingungen)
5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der OTM keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
6. Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die OTM ihre konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Sie ist in diesem Fall verpflichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. Eintrittskarten zum Besuch von Veranstaltungen und sonstige Tickets können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgelder betragen somit 100% des auf sie anfallenden Anteils am Reisepreis. Ebenso wird die Angebotsgebühr in voller Höhe fällig und wird nicht auf den anfallenden Reisepreis angerechnet.
7. Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Wellnessanwendungen, Fahrradmiete, Konzert und/oder Theaterkarten) vorgenommen (Umbuchung), kann die OTM bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels bis 31 Tage vor Reiseantritt und bei sonstigen Pauschalen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25 EURO pro Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß § 5 3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Reiseantritt Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die OTM bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
§ 7 Rücktritt und Kündigung durch die OTM
1. Die OTM kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der OTM oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die OTM, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt und böswillig zu erlangen unterlässt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
2. Die OTM kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn
a) eine in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird;
b) der OTM die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird. Der Rücktritt ist gegenüber dem Gast unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt der OTM später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. 3. In den Fällen des § 7 2. erhält der Gast den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Reise aus dem Gebot der OTM zu buchen. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der OTM geltend zu machen.
§ 8 Haftung für Mängel, Anzeigepflicht, Kündigung durch den Reisenden
1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die OTM kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die OTM kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
3. Der Reisegast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der OTM oder der dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die OTM innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig möglichst durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der OTM erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von OTM verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der OTM den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, es sei denn, diese Leistungen waren infolge der Aufhebung des Vertrags für den Reisenden von keinem Interesse.
5. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
6. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 9.
§ 9 Haftung für Schäden
1. Die Haftung der OTM für Schäden, die nicht Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) sind und auch das Recht der sexuellen Selbstbestimmung nicht betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit die OTM für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die OTM eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) fahrlässig verletzt. Die Ersatzpflicht für Sachschäden ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der OTM nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
3. Gelten für eine von der OTM zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich die OTM gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
4. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt zugleich für die Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der OTM.
§ 10 Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der OTM geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ausschlussfrist gilt nicht bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze zum internationalen Privatrecht. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
2. Ist der Gast Kaufmann, so ist Oldenburg ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis. Das Recht, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt unberührt.